Von: Thomas
Naja. Die Fachanwaltschaften sind halt einigermaßen breit aufgestellt. „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ kann ja auch heißen, dass man sich mit Kreditkartenbetrügereien befasst, oder mit...
View ArticleVon: Detlef Burhoff
Wie immer: Jedes Ding hat zwei Seiten, eben auch der Fachanwalt für Strafrecht. M.E. kann ein Rechtsanwalt, der sein Metier als Fachanwalt für Strafrecht versteht, eben so gut auch Opfer vertreten....
View ArticleVon: JJ Preston
"Fachanwalt für Opferrechte" klingt für mich nach einem Advokaten, der im Krankenhaus auf dem Flur vor der Notaufnahme herumlungert... Ich finde die Vorbehalte gegen eine derartige Spezialisierung...
View ArticleVon: Nicolas
Nach Homepage http://www.kanzlei-im-europahaus.de/rafrankkpeter.html ist RA Peter sowohl FA Strafrecht als auch FA Familienrecht.
View ArticleVon: Der Rechthaber » Der Fachanwalt für Vermieterrechte. Lieber doch nicht. «
[...] An anderer Stelle wurde dies letztlich zu Recht schon kritisiert. Der Ansatz, den Fachanwalt für Strafrecht zu teilen in zwei verschiedene Fachanwaltstitel, ist mindestens überraschend....
View ArticleVon: Tobias Glienke
Umso erstaunlicher ist es, dass er als Strafverteidiger und „Opferanwalt“ der Meinung ist, dass Strafverteidiger das mit der Opfervertretung nicht so gut machen
View ArticleVon: T.H., RiAG
Dann müsste es konsequenterweise auch für Zivilverfahren, die sich um die Regulierung von Verkehrsunfällen drehen, verschiedene Fachanwaltschaften geben. Fraglich erscheint allerdings, ob der Titel...
View ArticleVon: Engywuck
...insbesondere bei potentiellen Mandanten. Durch die Wahl eines „Fachanwalts für die Rechte von Unfallverursachern“ würde man ja gleich zugeben, ein ebensolcher zu sein.
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